Clemens-Verfahren „rechtskräftig abgeschlossen“ - Kritik an Gericht
Die Anwälte von Sachsens Kultusminister Conrad Clemens gehen in die Offensive. Nach ihrer Darstellung ist das Ordnungswidrigkeitsverfahren zu seinem Tempoverstoß in Krauschwitz bei Weißwasser rechtskräftig abgeschlossen. Sie verweisen auf die Rücknahme des Einspruchs durch Clemens.
Die Anwälte sehen deshalb keine Voraussetzungen für einen Übergang in ein Strafverfahren, da die Immunität des Landtagsabgeordneten Clemens nicht aufgehoben sei. Sie kritisieren zugleich das Amtsgericht Weißwasser. Es habe auf diesen Prüfungsbedarf in seiner Öffentlichkeitsarbeit nicht hingewiesen.
Im übrigen habe der Minister zu keinem Zeitpunkt an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen teilgenommen. Einen solchen Vorwurf gebe es nicht.
Der CDU-Politiker war mit 80 Kilometer pro Stunde in einer 30er Zone geblitzt worden und deshalb mit 500 Euro Bußgeld und einem zweimonatigen Fahrverbot belangt worden. Er bedauerte sein Fehlverhalten.