Landratsamt kassiert Zwickauer Bundeswehr-Werbeverbot

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Das Werbeverbot für die Bundeswehr in Zwickau verstößt gegen das Gesetz. Das hat das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde am Dienstag verkündet. Als Reaktion darauf wird Oberbürgermeisterin Constance Arndt das Thema im April erneut auf die Tagesordnung im Stadtrat setzen, wie es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Stadt und Landkreis heißt. Die Stadt sei verpflichtet, diesen Punkt aufzuheben.  

Bundeswehr darf nicht benachteiligt werden

In der Begründung der Rechtsaufsicht heißt es, der Stadtrat habe seine Kompetenzen überschritten, indem er zweimal für das Werbeverbot stimmte. Für eine Benachteiligung der Bundeswehr gegenüber anderen Arbeitgebern auf Werbeflächen oder Veranstaltungen fehle es an einer verfassungsrechtlich tragfähigen Grundlage.

„Entscheidung schafft Klarheit“

„Die Beanstandung bestätigt grundsätzlich die Auffassung der Stadtverwaltung und schafft Klarheit. Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat – auch Kommunalpolitik bewegt sich stets in den Grenzen von Recht und Gesetz“, kommentierte Arndt. 

Landrat Carsten Michaelis erklärte, gerade in einer Zeit wachsender Herausforderungen sei die Bundeswehr ein wichtiger Pfeiler unserer demokratischen Gesellschaft. „Die Entscheidung unterstreicht, dass auch kommunale Gremien an die verfassungsrechtliche Ordnung gebunden sind.“